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 freilaufende Kleintiere im Mietrecht: Fallbeispiel & mögliche Konsequenzen

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Flora
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BeitragThema: freilaufende Kleintiere im Mietrecht: Fallbeispiel & mögliche Konsequenzen   freilaufende Kleintiere im Mietrecht: Fallbeispiel & mögliche Konsequenzen Empty06.01.13 23:32

Zitat :
Haustiere

Haustiere in Mietwohnungen bedürfen grundsätzlich der Genehmigung durch den Vermieter. Im Regelfall ist das im Mietvertrag geregelt. Auch wenn der Vermieter in der Wohnanlage bereits nicht erlaubnisfreie Tiere geduldet hat, bedeutet dies nicht, dass der Mieter sich einfach ein solches Tier anschaffen darf. Im Mietrecht gibt es keinen Anspruch auf Gleichbehandlung aller Mieter.

Ausgenommen davon sind erlaubnisfreie Kleintiere, wie

Fische in Aquarien
Stubenvögel
Kleine Käfigtiere (Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen)
Ungiftige und kleine Schlangen in Terrarien
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Mietvertrag_%28Deutschland%29#Haustiere


Als Kleintiere gelten sogenannte Käfigtiere, also Tiere, die dauerhaft im Käfig leben. Man sollte sich aber mal vor Augen führen, dass wir Halter unseren Lieblingen, egal ob Chins, Hamstern oder kaninchen ja auch Freigang in der Wohnung gewähren und das wäre laut des Gesetzes ein Mietregelverstoß, der die Abgabe unserer Tiere zur Folge haben könnte.

Hier nämlich ein Fall vom Frettchenhaltern, die den Prozess gegen ihren Vermieter verloren haben und das deshalb, weil dessen Frettchen nur 90% der Zeit im Käfig gehalten worden sind:
Zitat :
Frettchen sind keine Kleintiere

Kleintiere werden im Käfig gehalten. Da das auf Frettchen nicht zutrifft, fallen sie auch nicht unter diese Definition. Wer sich so einen Vierbeiner anschaffen möchte, sollte zunächst die Zustimmung des Vermieters einholen.
Frettchen sind keine Kleintiere und können die Wohnung verschmutzen. Deswegen ist es ratsam, die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Frettchen sind keine Kleintiere und können die Wohnung verschmutzen. Deswegen ist es ratsam, die Zustimmung des Vermieters einzuholen.

Aus Sicht mancher Gerichte gelten Frettchen nicht als Kleintiere. Denn Kleintiere würden in geschlossenen Behältnissen gehalten, befand das Amtsgericht Berlin-Neukölln, wie die Zeitschrift "Das Grundeigentum" berichtet. Laufen Frettchen aber frei in der Wohnung herum, gilt diese Definition nicht mehr. Daher sei für die Haltung die Zustimmung des Vermieters erforderlich.

Grundsätzlich gilt: Wenn der Mietvertrag die Tierhaltung erlaubt, kann sich ein Mieter ohne weiteres Hund, Katze oder irgendein anderes Haustier zulegen. Das gilt auch für exotische Tiere. Dagegen ist von der generellen Mietvertrags-Erlaubnis das Halten eines Kampfhundes oder anderer gefährlicher Tiere, wie Würge- und Giftschlangen oder Alligatoren, nicht abgedeckt. Allerdings kann im Mietvertrag auch Schlangenhaltung oder das Halten von verschiedenen Tieren in Terrarien erlaubt werden.

Ein generelles, ausnahmsloses Tierhaltungsverbot im Mietvertrag dagegen ist unwirksam. Kleintiere, wie Vögel, Fische, Nagetiere usw. darf der Mieter immer in seiner Wohnung halten, egal, was im Vertrag steht. Der Vermieter muss noch nicht einmal um Erlaubnis gefragt werden.
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In dem verhandelten Fall hatte ein Mieter drei Frettchen in seiner Wohnung gehalten. Der Vermieter störte sich daran. Da die Tiere frei herumlaufen, würden sie die Wohnung seiner Ansicht nach verschmutzen und die Holzdielen anfressen. Der Mieter erklärte, die Tiere würden zu 90 Prozent im Käfig gehalten. Die Holzdielen könnten sie aufgrund des verlegten Teppichs nicht beschädigen.

Die Richter gaben in diesem Fall jedoch dem Vermieter Recht. Da die Frettchen nicht ausschließlich im Käfig gehalten werden, handele es sich nicht um Kleintiere, befanden sie. Insofern sei die Zustimmung des Vermieters erforderlich gewesen, die in diesem Fall aber nie erteilt worden sei.

Quelle: n-tv.de: http://www.n-tv.de/ratgeber/Frettchen-sind-keine-Kleintiere-article6982796.html
Ich finde das Urteil wirklich erschreckend, muss ich sagen, zumal Nager und Kaninchen wohl mehr Schäden verursachen als Frettchen.
Ich muss dabei auch v.a. an die Kaninchenhalter denken, die ihre Tiere frei in der Wohnung oder einem Zimmer leben lassen - kann das demnach also ebenfalls gesetztlich verboten werden?
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BeitragThema: Re: freilaufende Kleintiere im Mietrecht: Fallbeispiel & mögliche Konsequenzen   freilaufende Kleintiere im Mietrecht: Fallbeispiel & mögliche Konsequenzen Empty07.01.13 18:02

Oh Gott....

Die Eltern von meinem Vermieter wohnen unter uns. Vorgestern hatte ich diese gefragt, ob sie unseren Kater hören. (diesen haben wir erst seit kurzem, ist noch sehr jung und jammert sehr viel und laut) Dieses verneinten Sie. Aber was Sie hören, wäre mein Hamster wenn dieser seine Runden dreht loool loool loool
Naja ob nun 3 Chinchillas oder ein Hamster, hoffentlich stört es den nicht allzu sehr und hoffentlich lesen Sie nicht dieses Gerichtsurteil!!
Es ist doch normal, das man auch Kleintieren auslaufen geben will/muss. Vögel haben auch Ausflug und knabbern die Tapeten an und kacken alles an loool Sollte ich Sie deswegen nicht mehr fliegen lassen?!?! Wie doof sind die?!?! Haben die zu Hause keine Haustiere?????
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BeitragThema: Re: freilaufende Kleintiere im Mietrecht: Fallbeispiel & mögliche Konsequenzen   freilaufende Kleintiere im Mietrecht: Fallbeispiel & mögliche Konsequenzen Empty07.01.13 20:03

War mir leider schon vorher bewusst. :-(
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Flora
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BeitragThema: Re: freilaufende Kleintiere im Mietrecht: Fallbeispiel & mögliche Konsequenzen   freilaufende Kleintiere im Mietrecht: Fallbeispiel & mögliche Konsequenzen Empty07.01.13 22:04

Hab dasselbe Thema im Übrigen auch im Tierplaneten eröffnet um noch weitere Meinungen zu bekommen: http://www.tierpla.net/allgemein/freilaufende-kleintiere-mietrecht-konsequenzen-t16322.html

Irgendwie gibt es so viele Urteile, die total gegensätzlich sind, da blickt man kam mehr durch. Man hat Glück mit dem Richter oder halt Pech Rolling Eyes
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BeitragThema: Re: freilaufende Kleintiere im Mietrecht: Fallbeispiel & mögliche Konsequenzen   freilaufende Kleintiere im Mietrecht: Fallbeispiel & mögliche Konsequenzen Empty23.01.13 12:24

Es entwickelt sich erst langsam ein Bewußtsein, dass es so etwas wie "ausschließliche Käfighaltung" für kein Tier geben darf. Deshalb etsteht wohl immer öfter Regelungsbedarf durch Urteile.
Glücklicherweise: wo kein Kläger - da kein Richter.
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